Als von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle bieten wir Ihnen die kostenlosen Beratungsbesuche nach § 37.3 an.
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet in einem Turnus von 3 Monaten (Pflegegrad 4 und 5) , bzw 6 Monaten ( Pflegegrad 2 und 3) einen Beratungsbesuch abzurufen.
Für Pflegegrad 1 und Empfänger von Sachleistungen ist der Beratungsbesuch freiwillig.
Es fallen hierbei für Sie keine Kosten an. Diese übernimmt die Pflegekasse.